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Kommasetzung prüfen – und die Regel dazu nachlesen

Füge einen Absatz ein und lass ihn prüfen: Jede Änderung wird markiert und einer Kategorie zugeordnet – Zeichensetzung, Grammatik, Rechtschreibung. Die Regel dahinter steht auf dieser Seite, mit dem Paragrafen aus dem Amtlichen Regelwerk 2024 und mit den Fällen, in denen kein Programm für dich entscheiden kann.

Grammatik Vollbild-Editor

Hier erscheint dein Ergebnis.

Das deutsche Komma ist ein grammatisches Zeichen: Es zeigt eine Reihung an (§ 70, § 71), einen Zusatz (§ 72) oder einen Nebensatz (§ 73). Neu im Amtlichen Regelwerk 2024: Erweiterte zu-Infinitive zählen zu den Nebensätzen und werden mit Komma abgegrenzt.

Sieben Fälle, in denen im Deutschen ein Komma steht

Vergiss die Faustregel, dass ein Komma dorthin gehört, wo du beim Vorlesen Luft holst. Das deutsche Komma ist ein grammatisches Zeichen mit drei Aufgaben: Es markiert eine Reihung, einen Zusatz oder einen Nebensatz. Das Amtliche Regelwerk 2024 verteilt das auf vier Paragrafen – § 70 und § 71 für die Reihung, § 72 für den Zusatz, § 73 für den Nebensatz. Daraus lassen sich sieben Fälle ableiten, die im Studienalltag den größten Teil abdecken.

Zwei Handgriffe klären Zweifelsfälle schneller als jede Merkregel. Erstens: Suche das zweite Verb in der Personalform. Wo eines steht, stoßen zwei Teilsätze aneinander – und dann entscheidet nur noch, wie sie verbunden sind. Ohne Bindewort oder mit aber, doch, jedoch, sondern steht das Komma immer (§ 70, § 71 E2); mit einem Einleitewort wie dass, weil, obwohl oder einem Relativpronomen ebenfalls (§ 73); bei wiederholbaren Konjunktionen wie und und oder hast du in der Regel die Wahl (§ 71 E3). Zweitens: Nimm den fraglichen Satzteil probeweise heraus. Bleibt ein vollständiger, sinnvoller Satz übrig, war es ein Zusatz – im Satzinneren mit zwei Kommas, am Satzende mit einem, weil dort der Punkt die Rolle des zweiten übernimmt.

Die sieben Kommafälle, jeweils ohne und mit Komma

Fall (Paragraf im Regelwerk 2024)Ohne Komma – falschMit Komma – richtig
Reihung ohne wiederholbare Konjunktion (§ 70)Die Stichprobe war klein die Ergebnisse blieben eindeutig.Die Stichprobe war klein, die Ergebnisse blieben eindeutig.
Gegensatz mit aber, doch, jedoch, sondern (§ 71 E2)Der Befund ist deutlich aber nicht überraschend.Der Befund ist deutlich, aber nicht überraschend.
Nebensatz mit Einleitewort (§ 73 E1)Wir wissen dass die Stichprobe klein ist.Wir wissen, dass die Stichprobe klein ist.
Eingeschobener Neben- oder Relativsatz (§ 73 E1)Die Studie die 2019 erschien gilt als Standard.Die Studie, die 2019 erschien, gilt als Standard.
Erweiterter zu-Infinitiv (§ 73, seit 2024 immer)Die Autorinnen empfehlen die Stichprobe zu vergrößern.Die Autorinnen empfehlen, die Stichprobe zu vergrößern.
Zusatz, Apposition, Einschub (§ 72 E1)Der Betreuer ein Statistiker riet zur Vorsicht.Der Betreuer, ein Statistiker, riet zur Vorsicht.
Anrede, Ausruf, Antwortpartikel (§ 72 E1)Liebe Kolleginnen ich fasse kurz zusammen.Liebe Kolleginnen, ich fasse kurz zusammen.

Was das Amtliche Regelwerk 2024 an der Kommasetzung geändert hat

Das Kapitel Zeichensetzung wurde 2024 vollständig neu systematisiert und neu nummeriert – deshalb gehen die Paragrafennummern auf älteren Ratgeberseiten ins Leere. Inhaltlich listet die Änderungsübersicht des Rats für deutsche Rechtschreibung in diesem Kapitel vier Punkte auf: drei zum Komma (§ 72 E4, § 72 E5, § 73) und einen zur Großschreibung nach Doppelpunkt (§ 75 E3). Die größte Reichweite im Fließtext hat die Änderung bei § 73.

§ 73 ordnet erweiterte zu-Infinitive den Nebensätzen zu, und Nebensätze werden mit Komma abgegrenzt. Der Rat zeigt das an einem eigenen Beispiel: „Die Wahl zu gewinnen(,) hofften alle.“ war vorher mit und ohne Komma richtig, heute steht dort ein Komma. Zur Begründung heißt es in der Änderungsübersicht wörtlich: „Die Obligatorik der Kommatierung ersetzt die Fakultativität, bei der in entsprechenden Analysen ein erhöhtes Fehleraufkommen beobachtet wurde.“

Wichtig ist die Abgrenzung, die viele Kurzfassungen weglassen: Neu ist nur der Fall, in dem das Komma vorher freigestellt war. Hing die Infinitivgruppe an einem Korrelat oder Verweiswort („Ihr Ziel war es, die These zu belegen“), an einem Nomen („der Plan, das Hindernis zu überwinden“) oder an einem Einleitewort wie um, ohne, statt, anstatt, als („Sie lernt, um die Prüfung zu bestehen“), war das Komma auch vor 2024 zu setzen. Freigestellt war es dort, wo nichts davon zutraf – und genau das ist der Satztyp, der in Hausarbeiten dauernd vorkommt: „Die Autorinnen empfehlen(,) die Stichprobe zu vergrößern.“ Diese Fassung braucht heute ein Komma. Wenn deine Kommaregeln aus einem Schulheft von vor 2024 stammen, fehlt dir also nicht die ganze Infinitivregel, sondern ihre eine offene Hälfte.

Zwei weitere Änderungen betreffen Zusätze. Bei eingeschobenen mehrteiligen Zeit- und Ortsangaben ist das schließende Komma nicht mehr freigestellt (§ 72 E5); der Rat setzt sein Beispiel „Am Freitag, den 25. September, feiern sie ihre Silberhochzeit.“ der alten Fassung mit „(,)“ gegenüber. Umgekehrt darf das schließende Komma bei einer nachgestellten Erläuterung entfallen, wenn du sie als verkürztes Satzglied liest (§ 72 E4). Der Rat notiert diesen Fall als „viele skandinavische Firmen, insbesondere finnische(,) vertreten“ – die Klammern gehören zur Aussage: Beide Fassungen sind erlaubt, keine ist die einzig richtige.

Vier Stellen, an denen oft ein Komma zu viel steht

Fehlende Kommas fallen beim Korrekturlesen eher auf als überflüssige. Vier Stellen sind es, an denen regelmäßig ein Komma steht, wo keines hingehört – meistens, weil eine Regel überdehnt wurde, die für einen Nachbarfall stimmt.

Beim „und“ lohnt eine Präzisierung. Innerhalb einer Aufzählung steht kein Komma, das ist eindeutig (§ 71). Verbindest du damit aber zwei Sätze, die auch alleine stehen könnten, darfst du eines setzen – und das Regelwerk stellt der Fassung mit Komma in § 71 E3 sogar ein „besser:“ voran, weil sie den Strukturaufbau beim Lesen erleichtert. Für eine Hausarbeit heißt das: „Die Stichprobe war klein, und die Rücklaufquote lag unter der Erwartung.“ ist die klarere Fassung – ohne Komma ist sie trotzdem nicht falsch.

Beim „wie“ hängt alles an der Position. Reihst du damit nur auf, steht kein Komma, denn „wie“ zählt in § 71 zu den wiederholbaren Konjunktionen: „Nebenkosten wie Fahrt- und Übernachtungskosten werden erstattet.“ Willst du die Aufzählung als Zusatz hervorheben (§ 72 E3), brauchst du im Satzinneren zwei Kommas: „Nebenkosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten, werden erstattet.“ Ein einzelnes Komma mitten im Satz ist die Fehlversion. Steht der Zusatz dagegen am Satzende, übernimmt der Punkt die Rolle des zweiten Kommas, und genau eines ist richtig: „Erstattet werden auch die Nebenkosten, wie Fahrt- und Übernachtungskosten.“ Folgt nach „wie“ ein ganzer Nebensatz mit eigenem Verb in der Personalform, steht das Komma ohnehin: „Die Auswertung dauerte genauso lange, wie es die Betreuerin vorhergesagt hatte.“

Vier überflüssige Kommas und was stattdessen richtig ist

StelleKomma zu vielRichtig – und warum
Vor „und“ oder „oder“ in einer AufzählungSie prüfte Rechtschreibung, Grammatik, und Zeichensetzung.… Grammatik und Zeichensetzung. Vor wiederholbaren Konjunktionen steht in einer Reihung kein Komma (§ 71).
Vor „als“ im reinen VergleichDer zweite Durchgang dauerte länger, als der erste.… länger als der erste. Es folgt kein Nebensatz, sondern ein Vergleichsglied – kein Paragraf verlangt hier ein Komma.
Zwischen Subjekt und PrädikatDie Studierenden des dritten Fachsemesters, melden sich bis Freitag an.… des dritten Fachsemesters melden sich bis Freitag an. Auch ein langes Subjekt bekommt kein Komma vor dem Verb.
Beim zu-Infinitiv im mehrteiligen PrädikatDie Autorin hat diesen Schluss nicht, zu ziehen gewagt.… nicht zu ziehen gewagt. „zu ziehen“ bildet mit „gewagt“ ein mehrteiliges Prädikat, und das wird nicht getrennt (§ 73 E4).

Ein Absatz aus einer Hausarbeit, Komma für Komma

Der folgende Absatz ist erfunden – Namen, Studie und Jahrestagung gibt es nicht, sie stehen nur als Muster für den Ton eines Theorieteils. Sechs Kommas ändern sich: Fünf fehlen, eines steht an einer Stelle, an der keines hingehört.

Fünf der sechs Änderungen liegen an derselben Naht, nämlich zwischen übergeordnetem Satz und Nebensatz; nur das Komma nach „14. März“ gehört zu den Zusätzen. Wenn du beim Korrekturlesen nur eine Sache prüfen kannst, dann diese Naht: Such nach dem zweiten Verb in der Personalform, nach jedem „dass“, „weil“, „obwohl“, „während“, nach jedem Relativpronomen – und nach jedem „zu“ vor einem Infinitiv.

Erfundener Absatz aus dem Theorieteil einer Seminararbeit
So eingereicht

Die Untersuchung von Klein und Weber die 2019 im Rahmen einer Längsschnittstudie entstand kommt zu einem anderen Ergebnis als die älteren Arbeiten. Die Autorinnen argumentieren dass die Motivation der Befragten nicht konstant bleibt und, dass sie stark vom sozialen Umfeld abhängt. Sie empfehlen die Stichprobe in künftigen Erhebungen deutlich zu vergrößern. Am Donnerstag, den 14. März stellten sie ihre Ergebnisse auf der Jahrestagung vor.

Nach der Prüfung

Die Untersuchung von Klein und Weber, die 2019 im Rahmen einer Längsschnittstudie entstand, kommt zu einem anderen Ergebnis als die älteren Arbeiten. Die Autorinnen argumentieren, dass die Motivation der Befragten nicht konstant bleibt und dass sie stark vom sozialen Umfeld abhängt. Sie empfehlen, die Stichprobe in künftigen Erhebungen deutlich zu vergrößern. Am Donnerstag, den 14. März, stellten sie ihre Ergebnisse auf der Jahrestagung vor.

Der Reihe nach. (1) und (2): Der Relativsatz „die 2019 … entstand“ ist eingeschoben und braucht links und rechts eines (§ 73 E1) – das rechte fehlt besonders leicht, weil der Satz nach dem linken schon versorgt aussieht. Ein Fehlertyp, zwei Kommas. (3) Vor dem ersten „dass“ beginnt ein Nebensatz, davor steht ein Komma (§ 73 E1). (4) Das Komma nach „und“ muss weg: Zwei mit „und“ gereihte dass-Sätze bekommen keines (§ 71), und hinter das Bindewort gehört hier ohnehin keines. (5) „die Stichprobe … zu vergrößern“ ist ein erweiterter zu-Infinitiv ohne Korrelat und ohne Einleitewort – genau der Fall, der seit 2024 nicht mehr freigestellt ist (§ 73). (6) Bei „Am Donnerstag, den 14. März, …“ ist das schließende Komma seit 2024 Pflicht (§ 72 E5). Unverändert bleibt „als die älteren Arbeiten“: kein Nebensatz, nur ein Vergleichsglied – ein Komma wäre dort ein Fehler.

Wo kein Prüfprogramm für dich entscheiden kann

In einer Reihe von Konstruktionen sind beide Fassungen korrekt, und das Komma legt fest, was der Satz behauptet. So steht es im Regelwerk (§ 73 E3): In solchen Fällen zeigt das Komma die gemeinte Zuordnung an. Eine Software kennt deine Absicht nicht und macht hier bestenfalls einen Vorschlag.

  • „Er entschied sich, nach der Rückmeldung nichts mehr zu ändern.“ – die Rückmeldung betrifft die Änderung. „Er entschied sich nach der Rückmeldung, nichts mehr zu ändern.“ – die Rückmeldung betrifft den Entschluss. Beide Sätze sind richtig; das Komma verschiebt die Bedeutung (§ 73 E3).
  • „Ich melde mich, auch wenn ich nichts Neues habe.“ – im Unterschied zu – „Ich melde mich auch, wenn ich nichts Neues habe.“ Das „auch“ wandert mit dem Komma über die Satzgrenze und gehört einmal zum Nebensatz, einmal zum Melden (§ 73 E5).
  • „Die Hebamme des Dorfes Landsdorf wurde 60 Jahre alt.“ heißt: Das Dorf heißt Landsdorf. „Die Hebamme des Dorfes, Landsdorf, wurde 60 Jahre alt.“ heißt: Die Hebamme heißt Landsdorf. Das Paar steht so im Regelwerk (§ 72 E2). Woran du die Lesart erkennst: Der Name in Kommas bezieht sich auf den Kopf der ganzen Wortgruppe, hier auf „die Hebamme“, der Name ohne Kommas auf das direkt davorstehende Nomen. Wer unsicher ist, macht die Probe mit einem Relativsatz – „die Hebamme, die Landsdorf heißt“ gegenüber „das Dorf, das Landsdorf heißt“.
  • „Kim hat versucht, abzunehmen.“ und „Kim hat versucht abzunehmen.“ – beides ist zulässig. Bei nicht erweiterten zu-Infinitiven entscheidest du, ob du sie als Nebensatz oder als Wortgruppe liest (§ 73 E2).
  • Bei einigen wenigen Verben lässt sich auch bei erweiterten Fügungen nicht entscheiden, ob der zu-Infinitiv zum Prädikat gehört oder einen Nebensatz bildet; das Regelwerk nennt versuchen, erlauben, beabsichtigen, versprechen, gestatten, probieren, wagen und zeigt es an dem Paar „Der Minister versuchte das Kabinett zu überzeugen.“ / „Der Minister versuchte, das Kabinett zu überzeugen.“ (§ 73 E4). Das gilt nur, solange der zu-Infinitiv hinter dem finiten Verb steht. Rückt er davor, ist die Sache entschieden: „Der Minister hat das Kabinett zu überzeugen versucht.“ – dort steht nie ein Komma.

In vier Schritten prüfen

Das Werkzeug oben ist die Grammatikprüfung von Humanit. Der Knopf heißt „Kommas prüfen“, weil das hier der Anlass ist – die Prüfung selbst schaut auf den ganzen Absatz und meldet neben der Zeichensetzung auch Rechtschreibung und Grammatik. In dieser Reihenfolge holst du am meisten heraus.

  1. Einen Absatz einfügen, nicht die ganze Arbeit

    Absatzweise liest sich das Ergebnis ohnehin besser: Du hast den Satzbau noch im Kopf, während du die Korrekturen durchgehst – und du gehst sparsam mit deinen 300 kostenlosen Wörtern pro Monat um.

  2. Jede Markierung einzeln anschauen

    Zu jeder Änderung siehst du das ursprüngliche Stück, den Ersatz, eine Kategorie – Zeichensetzung, Grammatik, Rechtschreibung, Klarheit, Stil – und einen kurzen Grund in einem Satz. Einen Paragrafen des Regelwerks nennt die Korrektur nicht; den ordnest du über die Tabellen weiter oben zu.

  3. Die Entscheidungsfälle selbst durchgehen

    Geh den Absatz ein zweites Mal durch und such gezielt nach den Konstruktionen aus dem vorigen Abschnitt: „auch“ vor einem Nebensatz, ein Name nach seiner Bezeichnung, ein zu-Infinitiv nach versuchen oder wagen. Diese Stellen gehören dir, nicht dem Programm.

  4. Am Ende einmal rückwärts lesen

    Lies den Absatz Satz für Satz von hinten nach vorn. Der Inhalt trägt dich dann nicht mehr über die Satzgrenzen hinweg, und ein fehlendes zweites Komma bei einem Einschub springt eher ins Auge.

Zehn Sätze zum Selbstprüfen, mit Auflösung

Lies jeden Satz, entscheide, ob ein Komma fehlt, eines zu viel steht oder alles stimmt – und lies erst dann die Auflösung. Sie nennt jeweils den Paragrafen, damit du den Fall im Regelwerk wiederfindest.

  • „Die Auswertung dauerte länger als geplant.“ – Richtig ohne Komma. „als geplant“ ist ein Vergleichsglied, kein Nebensatz; § 73 greift nicht.
  • „Wir haben die Rohdaten geprüft die Codierung überarbeitet und die Auswertung wiederholt.“ – Ein Komma fehlt: „geprüft, die Codierung“. Die drei Glieder sind gereiht: zwischen dem ersten und dem zweiten steht ein Komma, vor „und“ keines (§ 70, § 71).
  • „Das Ergebnis ist eindeutig aber es bleibt erklärungsbedürftig.“ – Ein Komma fehlt vor „aber“. Gegensatzkonjunktionen sind nicht wiederholbar, vor ihnen steht das Komma (§ 71 E2).
  • „Der Fragebogen, den wir eingesetzt haben stammt aus einer älteren Studie.“ – Das schließende Komma fehlt: „eingesetzt haben, stammt“. Ein eingeschobener Relativsatz braucht beide (§ 73 E1).
  • „Die Betreuerin riet uns, die Stichprobe zu vergrößern.“ – Richtig. Erweiterter zu-Infinitiv, also infiniter Nebensatz mit Komma (§ 73).
  • „Wir haben die Erhebung nicht, zu wiederholen gewagt.“ – Ein Komma zu viel. „zu wiederholen“ bildet mit „gewagt“ ein mehrteiliges Prädikat und wird nicht abgetrennt (§ 73 E4).
  • „Die Sitzung findet am Montag, dem 4. Mai im Seminarraum statt.“ – Das schließende Komma fehlt: „4. Mai, im Seminarraum“. Bei eingeschobenen mehrteiligen Zeitangaben ist es seit 2024 Pflicht (§ 72 E5).
  • „Alle Teilnehmenden, die den Vortest bestanden hatten, wurden erneut befragt.“ – Richtig. Beide Kommas stehen, der Relativsatz ist sauber eingefasst (§ 73 E1).
  • „Zusatzkosten, wie Druck und Bindung, werden nicht erstattet.“ – Richtig, wenn du die Aufzählung als Zusatz liest; ohne beide Kommas ist sie ebenfalls richtig. Falsch wäre nur eines von beiden (§ 71, § 72 E3).
  • „Ich melde mich sobald die Auswertung vorliegt.“ – Ein Komma fehlt vor „sobald“. Der Nebensatz beginnt beim einleitenden Ausdruck (§ 73 E5).

Dieselbe Kommastelle, fünf Wege sie zu klären

WegWas er klärtWas er offenlässt
Eine Kommilitonin gegenlesen lassenStellen, an denen der Satz stockt – und die Rückfrage, was du eigentlich sagen wolltestOb die Korrektur regelkonform ist: Zwei Lesende können sich einig sein und beide danebenliegen
Rechtschreibprüfung im SchreibprogrammLäuft im Dokument mit, ohne Kopieren. Was sie meldet, hängt von Version und Regelstand ab – prüf das an einem Satz, dessen Lösung du kennstOb ihre Regelbasis die Änderungen von 2024 schon kennt
Kommaprüfung hier (Humanit)Markiert jede Änderung und ordnet sie einer Kategorie zu (Zeichensetzung, Grammatik, Rechtschreibung); 300 kostenlose Wörter pro Monat mit Gratis-KontoWas du meinst: Wo zwei Lesarten zulässig sind, entscheidest du
Ein Sprachmodell direkt fragenFormuliert zu jedem Satz eine flüssige ErklärungOb die Erklärung stimmt – Paragrafennummern und Regelstände können frei erfunden sein
Im Amtlichen Regelwerk nachschlagenDie verbindliche Antwort, kostenlos im Volltext beim Rat für deutsche RechtschreibungDas Tempo: Für einen Absatz mit acht Zweifelsfällen ist es der langsamste Weg

Funktioniert mit Text aus jedem KI-Modell

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Häufige Fragen

Ist die Kommaprüfung wirklich kostenlos?

Ja, zum Einstieg: Ein kostenloses Konto enthält 300 kostenlose Wörter pro Monat, ohne Kreditkarte, jeden Monat neu ab deinem Anmeldedatum. Wer regelmäßig längere Texte prüft, holt sich mehr Wörter über ein bezahltes Abo, das monatlich auffüllt – ausprobieren kannst du vorher alles.

Warum hört man immer wieder, vor „und“ stehe nie ein Komma?

Weil die Kurzformel für den häufigsten Fall stimmt und für den zweithäufigsten nicht. In einer Reihung steht vor und, oder, sowie, wie oder beziehungsweise kein Komma – § 71 zählt sie zu den wiederholbaren Konjunktionen. Verbindet „und“ dagegen zwei Sätze, die auch alleine stehen könnten, darfst du eines setzen; § 71 E3 stellt der Fassung mit Komma sogar ein „besser:“ voran, weil sie den Strukturaufbau beim Lesen erleichtert. Wer die Kurzformel wörtlich nimmt, streicht also korrekte Kommas.

Ist das Komma beim zu-Infinitiv jetzt Pflicht?

Beim erweiterten zu-Infinitiv ja: Seit dem Regelwerk 2024 zählt er zu den infiniten Nebensätzen und wird abgegrenzt (§ 73). Neu ist das aber nur dort, wo das Komma vorher freigestellt war. Hing die Infinitivgruppe an einem Korrelat wie „es“ oder „darauf“, an einem Nomen oder an einem Einleitewort wie um, ohne, statt, anstatt, als, war das Komma schon vorher zu setzen. Bei nicht erweiterten zu-Infinitiven bleibt beides zulässig (§ 73 E2). Und wenn der zu-Infinitiv mit einem weiteren Verb ein mehrteiliges Prädikat bildet – „Sie hat diesen Schluss nicht zu ziehen gewagt“ –, steht kein Komma (§ 73 E4).

Findet ein Programm alle Kommafehler – oder soll ich lieber eine KI fragen?

Weder noch vollständig. Eindeutige Fälle erkennt eine Prüfung gut: ein fehlendes Komma vor „dass“, ein nicht geschlossener Relativsatz, ein Komma zu viel in einer Aufzählung. Sie kann aber nicht wissen, was du meinst – und davon hängen die Fälle mit zwei zulässigen Lesarten ab. Fragst du ein Sprachmodell direkt, kommt ein zweites Risiko dazu: Es formuliert zu jedem Satz eine flüssige Erklärung, auch wenn Paragrafennummer und Regelstand nicht stimmen. Im Zweifel gilt das Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung, das kostenlos im Volltext steht.

Gelten die Regeln in Österreich und der Schweiz genauso?

Ja. Das Amtliche Regelwerk wird von den staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, Südtirols, Liechtensteins und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens gemeinsam getragen, Luxemburg ist beratend vertreten; die Kommaregeln sind überall dieselben. Verschieden sind die Bezeichnungen – in Österreich vorwiegend Beistrich, in Österreich und der Schweiz für das Semikolon vorwiegend Strichpunkt – und die Schreibung: In der Schweiz und in Liechtenstein kann statt ß immer ss stehen (§ 25 E2). Auch die Briefanrede ist dort meist ohne Zeichen am Ende, die nächste Zeile beginnt groß. Stell die Korrektursprache deshalb auf deine Variante ein, sonst wird dir „Strasse“ angestrichen.

Ersetzt das eine Plagiatsprüfung?

Nein, das sind zwei verschiedene Dinge. Wir gleichen deinen Text mit keiner Quellendatenbank ab und können deshalb nichts über Plagiate sagen. Unser KI-Detektor schätzt etwas anderes: wie wahrscheinlich es ist, dass ein Sprachmodell den Text geschrieben hat – eine Wahrscheinlichkeit, kein Beweis, und falsch positive Treffer gibt es. Was du abgeben darfst, regelt die Ordnung deiner Hochschule; sie einzuhalten ist deine Sache.

Schluss mit Roboter-Sprache

Humanizer öffnen