Eidesstattliche Erklärung mit KI: Vorlage und KI-Verzeichnis
Vier Textblöcke zum Kopieren, eine ausfüllbare Verzeichnis-Tabelle und die eine Frage, die du vorher klären musst: Was gilt an deiner Hochschule überhaupt als angabepflichtig?
Die eidesstattliche Erklärung — je nach Hochschule auch Eigenständigkeits-, Selbstständigkeits- oder Plagiatserklärung genannt — ist das unterschriebene Blatt, mit dem du bestätigst, deine Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben. Seit generative KI im Studium angekommen ist, haben Hochschulen im deutschsprachigen Raum begonnen, dieses Blatt um einen KI-Passus zu ergänzen — teils mit einem eigenen KI-Verzeichnis im Anhang, teils nur mit zwei Kästchen zum Ankreuzen, teils mit dem Verweis auf eine Absprache mit der Betreuungsperson. Welche der drei üblichen Varianten du unterschreibst — keine KI, KI nur sprachlich, KI auch inhaltlich —, hängt allein davon ab, was du tatsächlich getan hast. Verbindlich ist immer die Vorlage deiner eigenen Hochschule beziehungsweise deine Prüfungsordnung; die hier ausgewerteten Muster von HTW Berlin, HWR Berlin, JGU Mainz, FH Südwestfalen, ETH Zürich und Universität Wien zeigen nur, wie so ein Blatt aussehen kann.
Vier Namen, ein Blatt
Du suchst nach der eidesstattlichen Erklärung und landest auf einer Seite, die von Eigenständigkeitserklärung spricht. Das ist kein Versehen. Das Formular der FH Südwestfalen beginnt mit „Hiermit versichere ich an Eides statt“, die Muster der HTW Berlin, der HWR Berlin, der JGU Mainz und der ETH Zürich stehen unter „Eigenständigkeitserklärung“, das Blatt des Instituts für Germanistik der Universität Wien heißt „Eidesstattliche Erklärung“ und lässt dich „eidesstattlich erklären“. Gemeint ist jeweils dasselbe Blatt am Ende derselben Arbeit.
Ganz austauschbar sind die Bezeichnungen trotzdem nicht: „an Eides statt“ ist eine besondere Bekräftigungsformel, und ob sie auf deinem Blatt steht, entscheidet deine Hochschule — nicht du. Ändere die Formulierung deiner Vorlage also nie eigenmächtig, weder in die eine noch in die andere Richtung. Gibt dein Fachbereich gar nichts vor, ist „Eigenständigkeitserklärung“ die unauffällige Wahl: Unter dieser Überschrift stehen vier der sechs hier ausgewerteten Muster, und sie verspricht nichts, was über den Text darunter hinausgeht.
Der Kern ist über alle sechs Muster hinweg stabil. Vier Zusagen kehren wieder — die Tabelle unten sagt, in wie vielen Mustern jeweils: selbstständig verfasst, keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, alle wörtlichen und sinngemäßen Übernahmen gekennzeichnet, in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfung vorgelegen. Was sich unterscheidet, ist fast ausschließlich der Absatz, der erst in den letzten Jahren dazugekommen ist — der zur KI. Deshalb bringt es wenig, eine fremde Vorlage im Ganzen zu übernehmen. Such zuerst das Muster deines Fachbereichs: im Kursraum, im Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten oder bei der zuständigen Stelle — die heißt nicht überall Prüfungsamt, das Wiener Formular kommt von der Studienprogrammleitung, an der ETH Zürich ist laut Formular die Betreuungsperson zuständig. Erst wenn es dort kein Muster gibt, baust du dir aus den vier Blöcken im nächsten Abschnitt selbst eins.
Was in den geprüften Mustern gleich bleibt — und was seit KI dazukommt
| Baustein | In wie vielen der sechs Muster? | Worauf du achten musst |
|---|---|---|
| Selbstständig verfasst | Fünf; die ETH Zürich schreibt „eigenverantwortlich verfasst“ | Ob KI-gestütztes Formulieren die Selbstständigkeit berührt, beantworten die Prüfungsordnungen unterschiedlich — deshalb steht der KI-Passus separat |
| Keine anderen Quellen und Hilfsmittel | Fünf; die ETH stellt auf „nur die erlaubten Hilfsmittel“ ab | Die JGU Mainz zählt KI-Anwendungen im Klammerzusatz ausdrücklich zu den Hilfsmitteln |
| Übernahmen gekennzeichnet | Fünf; die ETH verweist auf ihren Zitierleitfaden | In den KI-Varianten zusätzlich: auch mit KI entworfene oder bearbeitete Abschnitte kenntlich machen |
| Nicht anderweitig eingereicht | Vier | Betrifft auch deine eigene ältere Hausarbeit zum selben Thema |
| KI-Passus | Fünf — nur das ältere Wiener Formular kennt keinen | Fehlt der Passus, fällt KI unter den allgemeinen Hilfsmittelbegriff |
| Eigenes KI-Verzeichnis | Vier — hier gehen die Muster am weitesten auseinander | Genau dieser Teil muss aus der Vorlage deiner Hochschule kommen |
Was überhaupt angabepflichtig ist: drei Zonen und eine vierte
Bevor du irgendeinen Textblock kopierst, musst du eine Frage beantworten, die dir keine Vorlage abnimmt: Zählt das, was du getan hast, in deiner Prüfungsordnung überhaupt als KI-Nutzung? Zwischen „Word hat mir ein Komma vorgeschlagen“ und „ChatGPT hat mein Fazit geschrieben“ liegen drei Zonen — plus eine vierte, für die es keine Formulierung gibt.
Die Grenzen sind nicht überall gleich gezogen. Die HWR Berlin arbeitet in ihren Formulierungsvorschlägen mit einer „Whitelist“: Werkzeuge, die das zuständige Prüfungsamt bis zum Abgabezeitpunkt als nicht anzeigepflichtig eingestuft hat. Eine Fußnote nennt als Beispiele Word, DeepL, Bing und Duden-Mentor — Stand des Dokuments ist der 19. März 2024, und einzelne dieser Produkte heißen inzwischen anders; entscheidend ist ohnehin die Kategorie, nicht der Markenname. Im selben Dokument steht, dass die Zulässigkeit von den individuellen Prüfungsrichtlinien abhängt und Studierende bei Unsicherheiten beim Prüfungsamt Rücksprache halten sollen.
Ein Werkzeug kann also an einer Hochschule freigestellt und an der nächsten angabepflichtig sein. Die ETH Zürich löst dieselbe Frage auf einem dritten Weg: Ihr Formular kennt weder Liste noch Verzeichnis, sondern hält fest, dass Einsatz und Kennzeichnung generativer KI mit der Betreuungsperson abgesprochen sind. Wer dort nicht gefragt hat, hat keine Zeile vergessen, sondern eine Absprache.
- Hat das Werkzeug Inhalt erzeugt oder nur vorhandenen Inhalt geprüft?
- Hätte jemand beim Lesen einen Unterschied bemerkt, wenn du es nicht benutzt hättest?
- Steht es auf einer Liste, die deine Lehrenden dir gegeben haben — als erlaubt, als angabepflichtig oder gar nicht?
Von der Nutzung zur Formulierung: welche Zone welchen Block verlangt
| Zone | Typische Beispiele | Was das für dein Blatt heißt |
|---|---|---|
| Alltagswerkzeuge | Rechtschreib- und Grammatikprüfung im Textprogramm, Wörterbuch, Literaturverwaltung | Ob anzeigepflichtig, sagt deine Vorlage — im Zweifel trotzdem in einer Zeile nennen |
| Sprachlich kennzeichnungspflichtig | Übersetzen, Umformulieren, Glätten, Kürzen eigener Absätze | Block B plus KI-Verzeichnis mit den betroffenen Kapiteln |
| Inhaltlich kennzeichnungspflichtig | Literatur zusammenfassen, Begriffe erklären, gliedern, Formulierungsvorschläge, Code, Grafiken | Block C, ausführliches Verzeichnis, je nach Prüfungsordnung zusätzlich die Prompts |
| Nicht erklärbar | Ein fremd erzeugter Text, den du als eigene Leistung ausgibst | Kein Formulierungsproblem — dafür gibt es keinen Block |
Der Rumpf und die drei KI-Blöcke zum Kopieren
Eine Erklärung besteht aus zwei Teilen: dem allgemeinen Rumpf, der in den geprüften Mustern fast gleich lautet, und dem KI-Absatz, der sie unterscheidet. Unten steht beides — erst der Rumpf, dann drei Varianten, von denen du genau eine anhängst. Die Formulierungen sind unsere eigenen; sie orientieren sich an den Handreichungen der HTW Berlin und der HWR Berlin sowie am Muster der JGU Mainz, geben sich aber nicht als deren Wortlaut aus. Gibt dein Fachbereich eine Vorlage vor, nimm sie — dieser Baukasten ist für den Fall, dass es keine gibt.
Rumpf, kommt zuerst — unabhängig davon, ob du KI eingesetzt hast:
„Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und dabei keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen, die ich dem Wortlaut oder dem Sinn nach aus anderen Werken übernommen habe, sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet. Diese Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfung vorgelegt und nicht veröffentlicht.“
Block A, wenn du gar keine KI eingesetzt hast:
„Generative KI-Werkzeuge habe ich beim Erstellen dieser Arbeit nicht verwendet. Weder Textpassagen noch Abbildungen, Code oder Gliederungsteile sind maschinell erzeugt.“ Zwei Sätze, mehr braucht es nicht — unterschreib sie nur, wenn sie stimmen. HTW und HWR Berlin gehen hier weiter: Ihre Fassungen sichern zusätzlich zu, keine ausdrücklich untersagten Werkzeuge benutzt zu haben.
Block B, wenn du KI nur für Sprache, Rechtschreibung und Lesbarkeit eingesetzt hast:
„Beim Verfassen dieser Arbeit habe ich KI-basierte Werkzeuge ausschließlich zur sprachlichen Überarbeitung meiner eigenen Formulierungen eingesetzt: für Rechtschreibung, Grammatik, Stil und Lesbarkeit. Inhalte, Argumentation und Aufbau stammen von mir. Die eingesetzten Werkzeuge sind im KI-Verzeichnis im Anhang aufgeführt, mit Produktname, Bezugsquelle, genutzter Funktion und den betroffenen Textstellen. Für die Richtigkeit aller übernommenen Formulierungen trage ich die Verantwortung.“
Block C, wenn KI dich auch inhaltlich unterstützt hat:
„Beim Verfassen dieser Arbeit habe ich KI-basierte Werkzeuge über die sprachliche Überarbeitung hinaus eingesetzt, etwa zur Ideenfindung, zur Strukturierung, zur Erschließung von Literatur und für Formulierungsvorschläge. Sämtliche auf diesem Weg entstandenen Ergebnisse habe ich eigenständig geprüft und eingeordnet; ich verantworte sie vollumfänglich. Die gestalterische Leistung liegt bei mir. Die eingesetzten Werkzeuge, die jeweils genutzte Funktion, die betroffenen Kapitel und — soweit verlangt — die verwendeten Eingaben sind im KI-Verzeichnis im Anhang dokumentiert.“
Ein KI-Verzeichnis, das nichts sagt — und eins, das trägt
Das Verzeichnis wird gern als Formalie abgehakt — und genau da geht es schief. Eine Zeile, die nur den Produktnamen nennt, beantwortet keine einzige Frage, die einer Lehrenden beim Lesen kommt — sie wirft neue auf. Wie groß der Unterschied ist, sieht man an einem konkreten Fall: einer Seminararbeit über die Mietpreisbremse.
Verwendete KI-Tools: ChatGPT — Hilfe beim Schreiben DeepL — Übersetzung Alle Ergebnisse wurden von mir überprüft.
ChatGPT (OpenAI, Modell GPT-4o laut Auswahlmenü, chatgpt.com), 12.–18.06.2026 — Begriffsklärung „Mietpreisbremse“ und „Kappungsgrenze“ als Einstieg in die Fachliteratur; die Antworten am Gesetzestext (§ 556d BGB zur Mietpreisbremse, § 558 Abs. 3 BGB zur Kappungsgrenze) und an der Seminarliteratur gegengeprüft. Betrifft Kapitel 2.1, keine Textübernahme. DeepL Translate (deepl.com), 14.06.2026 — Übersetzung von drei englischsprachigen Aufsätzen zur Vorauswahl. Betrifft die Literaturrecherche, kein Text daraus in der Arbeit. DeepL Write (deepl.com), 21.06.2026 — sprachliche Glättung eigener Formulierungen. Betrifft Kapitel 3.2 und 4, Aussagen inhaltlich unverändert.
Fünf Dinge sind dazugekommen, und keines kostet mehr als zwei Minuten: Anbieter und Modellbezeichnung, die Bezugsquelle, der Zeitraum, die betroffene Textstelle samt Reichweite („keine Textübernahme“) und ein Wort dazu, woran du das Ergebnis gegengeprüft hast. Die eigentliche Lehre steckt aber in der Zeilenzahl: Aus einer DeepL-Zeile sind zwei geworden — ein Anbieter, zwei Werkzeuge, zwei verschiedene Nutzungsarten. Die Vorher-Fassung wirkt harmloser, lässt aber offen, was „Hilfe beim Schreiben“ war; die Nachher-Fassung beantwortet das vorab — und zeigt nebenbei, dass zwei der drei Werkzeuge gar keinen Text in die Arbeit gebracht haben.
Die ausfüllbare Verzeichnis-Tabelle
Ein einheitliches Format gibt es nicht; die geprüften Muster unterscheiden sich schon in der Zahl der Spalten. Nimm die Vorlage deiner Hochschule, wenn es eine gibt. Sonst füllst du die Tabelle unten aus: fünf Pflichtangaben pro Zeile, eine sechste nur, wenn deine Vorlage Prompts verlangt — und eine Zeile pro Werkzeug und Nutzungsart. Die ersten beiden Zeilen sind ausgefüllt, damit du siehst, wie ausführlich „ausführlich genug“ ist; die Zeilen darunter sind zum Ausfüllen.
Wenn du nichts mitgeschrieben hast, ist das Verzeichnis trotzdem zu retten — du rekonstruierst es. Der Chatverlauf im Konto ist die ergiebigste Spur: Die gängigen Assistenten bewahren ihn auf und lassen ihn in den Einstellungen exportieren, und er liefert Datum, Modellbezeichnung und den Wortlaut deiner Eingaben in einem. Dazu kommen der Browserverlauf für Werkzeuge ohne Konto, der Versionsverlauf deines Textprogramms (Word und Google Docs führen einen, sofern die Datei in der Cloud lag) und die Änderungsdaten deiner Zwischenstände im Dateimanager. Aus diesen vier Spuren bekommst du ein Verzeichnis zusammen, das belastbarer ist als eine Rekonstruktion aus dem Gedächtnis.
Werkzeug, Anbieter und Modellbezeichnung notieren
„ChatGPT“ allein genügt nicht. Schreib den Anbieter dazu und die Modellbezeichnung so, wie sie in der Oberfläche steht — nicht den Monat, in dem du das Werkzeug benutzt hast. Das Datum steht ohnehin in der Spalte daneben, und dieselbe Eingabe gibt je nach Modell etwas anderes zurück.
Bezugsquelle angeben
Die URL oder der Zugang: Webversion, App, Hochschullizenz oder eingebaut in ein anderes Programm. Gerade bei Assistenten, die in Word oder im Browser mitlaufen, ist das die Angabe, die sonst fehlt.
Den Funktionsumfang beschreiben, nicht behaupten
Statt „zur Unterstützung“ schreibst du hin, was du das Werkzeug hast tun lassen: übersetzen, gliedern, umformulieren, Begriffe erklären, Code kommentieren. Ein Verb pro Eintrag reicht — aber es muss ein konkretes sein.
Zeitraum eintragen
Ein Datum oder eine Spanne, keine Jahreszahl. Diese Spalte macht dein Verzeichnis überprüfbar, denn Chatverläufe, Dateidaten und Versionshistorien tragen dieselben Daten — und decken sich damit mit deiner Angabe.
Betroffene Textstellen benennen
Kapitelnummer oder Abschnitt, nicht „die gesamte Arbeit“. Und wo nichts in den Text geflossen ist, etwa bei einer Übersetzung zur Vorauswahl von Literatur, schreibst du genau das hin. Diese Zeile entlastet dich mehr, als sie dich belastet.
Prompts nur so weit, wie verlangt
Das ist die optionale sechste Spalte. Manche Vorlagen wollen sämtliche Eingaben, manche nur die relevanten, manche gar keine. Verlangt deine Vorlage viele, gehören sie in einen eigenen Anhang statt in die Tabelle, sonst wird die unlesbar. Verlangt sie keine, lass die Spalte weg.
Verzeichnis und Erklärung gegeneinander lesen
Zum Schluss legst du Block und Verzeichnis nebeneinander. Steht im Verzeichnis ein Werkzeug, das dir Formulierungen geliefert hat, du hast aber Block B unterschrieben, passt es nicht zusammen. Ein Widerspruch zwischen beiden Seiten wiegt schwerer als ein fehlender Eintrag — er stellt die ganze Erklärung infrage.
KI-Verzeichnis zum Ausfüllen — eine Zeile pro Werkzeug und Nutzungsart
| Werkzeug, Anbieter, Modellbezeichnung | Bezugsquelle | Genutzte Funktion | Zeitraum | Betroffene Textstelle und Reichweite | Prompt(s) — nur falls verlangt |
|---|---|---|---|---|---|
| ChatGPT, OpenAI, GPT-4o | chatgpt.com, Webversion, privates Konto | Begriffe erklären lassen, Antworten am Gesetzestext gegengeprüft | 12.–18.06.2026 | Kapitel 2.1 — keine Textübernahme | „Erkläre den Unterschied zwischen Mietpreisbremse und Kappungsgrenze.“ |
| DeepL Write, DeepL SE | deepl.com/write, Gratisversion | Sprachliche Glättung eigener Formulierungen | 21.06.2026 | Kapitel 3.2 und 4 — Aussagen inhaltlich unverändert | — |
| … | … | … | … | … | … |
| … | … | … | … | … | … |
Sechs Muster im Vergleich — und wo das Blatt hingehört
Wie unterschiedlich der KI-Teil ausfällt, sieht man erst nebeneinander: von einer Tabelle mit fünf Spalten über eine Aktivitätenliste mit dreizehn benannten Tätigkeiten bis zu einem Formular, das kein Verzeichnis verlangt, sondern eine Absprache. Wer eines davon für den Standard hält, sucht in seiner eigenen Vorlage nach Spalten, die es dort nicht gibt.
Die Erklärung selbst ist kein Kapitel deiner Arbeit, sondern ein Formblatt daran. In den Leitfäden, die überhaupt eine Position vorgeben, steht sie ganz hinten, nach Literaturverzeichnis und Anhang, ohne Seitenzahl und ohne Eintrag im Inhaltsverzeichnis. Es gibt aber Fachbereiche, die sie vor das Inhaltsverzeichnis setzen, und solche, die sie zusätzlich separat sehen wollen. Was für dich gilt, steht in den Abgabehinweisen — und nur dort.
Ob das KI-Verzeichnis ein eigener Anhang ist oder auf demselben Blatt steht, entscheidet ebenfalls die Vorlage: Die JGU Mainz führt es als Anhang „Nutzung KI-Tools“ und verlangt daneben einen zweiten Anhang „KI-Outputs“, die FH Südwestfalen packt Erklärung und Verzeichnis in ein einziges Formular. Beiden Wegen gemeinsam ist: Der Passus sagt nur, dass es das Verzeichnis gibt — die Details liefert das Verzeichnis. Verweist dein Passus auf einen Anhang, muss dieser Anhang existieren und im Inhaltsverzeichnis auffindbar sein.
Ob bei rein digitaler Abgabe Ort, Datum und getippter Name genügen oder eine eingescannte Unterschrift verlangt ist, steht ebenfalls in den Abgabehinweisen; findest du dort nichts, ist eine kurze Mail an die zuständige Stelle schneller als jede weitere Suche. Die vier hier geprüften Formulare — FH Südwestfalen, ETH Zürich, JGU Mainz und Universität Wien — sehen alle eine Unterschriftszeile vor; HTW und HWR Berlin veröffentlichen nur Formulierungen, kein fertiges Blatt.
Sechs veröffentlichte Muster — was sie jeweils abfragen
| Musterblatt | Was der KI-Teil verlangt | Auffällig daran |
|---|---|---|
| HTW Berlin, Handreichung (Stand 27.11.2024) | Tabelle: KI-Tool · Einsatzform · Grund · Betroffene Teile · Anmerkungen | Stellt Lehrenden vier Varianten zur Wahl — von „kennzeichnungspflichtig, kurz“ bis „KI-Nutzung ausschließen“ |
| HWR Berlin, Formulierungsvorschläge (Stand 19.03.2024) | Kein eigenes Spaltenraster, sondern eine Aufzählung im Erklärungstext: Produktname, Bezugsquelle (z. B. URL), genutzte Funktionen, Nutzungsumfang | Arbeitet mit einer „Whitelist“ nicht anzeigepflichtiger Werkzeuge, die das Prüfungsamt festlegt |
| JGU Mainz, Muster mit und ohne KI | Anhang „Nutzung KI-Tools“: KI-Tool · Genutzt für · Warum · Wann | Verlangt daneben einen zweiten Anhang „KI-Outputs“ mit den relevanten Ausgaben |
| FH Südwestfalen, FB Agrarwirtschaft (Stand September 2024) | Ein Formular für beides: Aktivität · Beschreibung · Verwendete KI-Tools · Beschreibung der Nutzung · Prompt(s) | Gibt dreizehn Tätigkeiten vor, von der Ideenfindung bis zur Quellenverwaltung, plus eine Auffangzeile |
| ETH Zürich, Eigenständigkeitserklärung | Kein Verzeichnis, sondern zwei Kästchen: keine generative KI — oder KI als erlaubtes Hilfsmittel | Einsatz und Kennzeichnung werden laut Formular mit der Betreuungsperson abgesprochen |
| Universität Wien, Institut für Germanistik | Kein eigener KI-Absatz — KI fällt unter „keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel“ | Zeigt, dass ältere Formulare weitergelten: Die Angabepflicht hängt dann am Hilfsmittelbegriff |
Wenn dein Text trotzdem als KI markiert wird
Ein sauber ausgefülltes Verzeichnis ist keine Versicherung gegen einen Detektor. KI-Erkennung ist probabilistisch: Sie schätzt eine Wahrscheinlichkeit, sie beweist nichts, und falsch positive Ergebnisse kommen vor — besonders bei sehr gleichmäßig gebautem, akademisch sauberem Deutsch und bei Texten von Schreibenden, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. Ein Detektorwert ist ein Hinweis, keine Feststellung. Dass überhaupt geprüft werden darf, sagen die Formulare übrigens selbst: Bei der ETH Zürich nimmst du mit deiner Unterschrift zur Kenntnis, dass die Arbeit „mit elektronischen Hilfsmitteln auf Eigenständigkeit überprüft werden kann“.
Das ist der eigentliche Grund, sich mit dem Verzeichnis Mühe zu geben. In einem Gespräch über einen markierten Absatz zählt nicht, welchen Prozentwert eine Software ausgeworfen hat, sondern was du zeigen kannst: das dokumentierte Verzeichnis, deine Notizen, die Versionshistorie deines Textprogramms, datierte Zwischenstände, eine kommentierte Literaturliste. Das ist überprüfbar. Ein Prozentwert ist es nicht.
Willst du vorher wissen, wie dein Text auf einen Detektor wirkt, lass ihn selbst durch einen laufen — das Werkzeug oben auf dieser Seite ist dafür da, dieselbe Prüfung liegt unter humanit.app/de/detect. Der Detektor ist komplett gratis, ohne Konto, und verbraucht keine Wörter; wie viel ein Durchgang verarbeitet, hängt vom Tarif ab, eine ganze Hausarbeit prüfst du also in Abschnitten. Prüf gezielt die Absätze, die dir selbst zu glatt vorkommen. Und wichtig ist, was das nicht ist: Wir gleichen deinen Text nicht gegen eine Quellendatenbank ab und ersetzen keine Plagiatsprüfung, sondern schätzen, wie wahrscheinlich eine Passage aus einem Sprachmodell stammt. Ob du KI einsetzen darfst, regelt weiterhin deine Prüfungsordnung.
Welcher Block passt zu deiner Situation?
| So hast du gearbeitet | Passender Block | KI-Verzeichnis nötig? | Typischer Stolperstein |
|---|---|---|---|
| Alles selbst geschrieben, nur die Rechtschreibprüfung des Textprogramms gelaufen | Rumpf + Block A | Nur wenn deine Vorlage es verlangt | Prüf trotzdem, ob deine Prüfungsordnung solche Werkzeuge ausdrücklich freistellt |
| Eigene Sätze umformulieren und glätten lassen, Inhalt und Aufbau von dir | Rumpf + Block B | Ja, mit betroffenen Kapiteln | Block B sagt „nur sprachlich“ — dann darf im Verzeichnis kein Gliederungswerkzeug stehen |
| Literatur zusammenfassen, Begriffe erklären, Gliederung entwickeln lassen | Rumpf + Block C | Ja, ausführlich | Eine Zusammenfassung ersetzt die Lektüre nicht — geprüft wird trotzdem dein Verständnis |
| Ganze Absätze generieren lassen und in den Text übernommen | Rumpf + Block C, sofern deine Prüfungsordnung das zulässt | Ja, je nach Vorgabe mit Prompts | Nicht jede Prüfungsordnung lässt das zu — vorher klären, nicht nachher erklären |
| Die Arbeit stammt nicht von dir | Keiner | — | Dafür gibt es keine Formulierung; das ist kein Textproblem |
Funktioniert mit Text aus jedem KI-Modell
Häufige Fragen
Muss ich die Erklärung selbst formulieren oder gibt es eine Vorlage?
Gibt es eine Vorlage deines Fachbereichs, nimmst du sie unverändert — verbindlich ist sie, nicht das, was du im Netz findest. Nur wenn es keine gibt, setzt du dir aus dem Rumpf und einem der drei Blöcke oben selbst eine zusammen.
Muss ich die Rechtschreibprüfung oder DeepL im KI-Verzeichnis angeben?
Das entscheidet deine Hochschule, und die geprüften Muster gehen auseinander: Die HWR Berlin arbeitet mit einer Liste nicht anzeigepflichtiger Werkzeuge, die das Prüfungsamt festlegt; die ETH Zürich verlagert die Frage an die Betreuungsperson; das Wiener Formular kennt gar keinen KI-Absatz. Erreichst du niemanden, nenn das Werkzeug lieber in einer Zeile, als es wegzulassen.
Was ist, wenn ich „keine KI“ ankreuze, aber ChatGPT für einen Absatz benutzt habe?
Solange du nicht abgegeben hast, ist das reparierbar: Wechsel auf Block B oder C, trag das Werkzeug ins Verzeichnis nach und frag im Zweifel deine Lehrperson vorab, ob die Nutzung zulässig war. Welche Folgen ein Verstoß hätte, regeln deine Prüfungsordnung und das jeweilige Landes- beziehungsweise Hochschulrecht — dazu sagen wir nichts, weil es sich von Hochschule zu Hochschule unterscheidet.
Wie ausführlich muss das KI-Verzeichnis sein — brauche ich alle Prompts?
Das gibt deine Vorlage vor: Die FH Südwestfalen fragt Prompts je Tätigkeit ab, die JGU Mainz verlangt zusätzlich einen Anhang mit den relevanten KI-Ausgaben, die ETH Zürich gar kein Verzeichnis. Schweigt deine Vorlage, sind die fünf Pflichtangaben aus der Tabelle oben ein tragfähiges Minimum; viele Prompts hängst du als eigenen Anhang an.
Gilt das auch für eine Seminararbeit oder nur für die Abschlussarbeit?
Auch für Seminar- und Hausarbeiten. Das Formular der FH Südwestfalen gilt laut Titel für „Haus-, Seminar-, Projekt-, Bachelor- und Masterarbeiten“, das Wiener Formular ausdrücklich für Arbeiten in Proseminaren, Seminaren und anderen prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen. Die Pflicht hängt an der Prüfungsleistung, nicht an ihrer Länge.
Schützt mich ein vollständiges KI-Verzeichnis, wenn ein Detektor meinen Text markiert?
Garantieren kann das niemand, und Erkennung bleibt probabilistisch mit falsch positiven Ergebnissen. Es verlagert aber die Grundlage des Gesprächs: Statt über einen Prozentwert zu streiten, legst du dokumentierte Nutzung, datierte Zwischenstände und die Versionshistorie deines Textprogramms vor. Vorab selbst prüfen kannst du mit dem Werkzeug oben auf dieser Seite oder unter humanit.app/de/detect — eine Plagiatsprüfung ersetzt das nicht.